„Alles nur geklaut“ – dieses Urteil kann jeden Werkschaffenden ernste juristische Probleme bereiten, sobald er Werke oder Werkbestandteile in Umlauf bringt, die zu Recht ein Anderer als sein geistiges Eigentum einklagt. Alleine schon das Recht am eigenen Bild (z.B. Foto, aber auch Bild) kann den Journalisten oder Fotokünstler oder bildenden Künstler (Maler, Zeichner, Karikaturist etc.) in die Bredouille bringen und ihm Schadensersatzansprüche aufbürden, ihn auf Wunsch zur Herausgabe des Bildes zwingen oder die weitere Verbreitung untersagen.
Was ist möglich, was nicht? Wie kann man sich vor Ideenklau schützen, welche juristischen Maßnahmen können ergriffen werden? Welche Grundsätze sollte man beachten, um nicht selbst des geistigen Diebstahls bezichtigt zu werden? Ab wann kann man überhaupt in einem Werk den Ideenklau identifizieren, d.h. wie offensichtlich muss er sich präsentieren? Lässt sich ein künstlerisches Konzept, eine künstlerische Innovation urheberrechtlich schützen?
Fragen über Fragen, die in dem sehr informativen Seminar „Urheberrecht“ fachlich kompetent geklärt werden.
Das Seminar richtet sich an Journalisten, Bild-Journalisten, Fotografen sowie freischaffende Künstler und Musiker.
Das 3 Stunden umfassende Seminar beschäftigt sich zunächst mit der Entstehung des Urheberrechts, sodann mit den hiermit zusammenhängenden Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechten, sowohl individueller als auch kollektiver Natur, d.h. der Verwertung über Verwertungsgesellschaften.
Es werden die Schranken des Urheberrechts aufgezeigt und erläutert, welche Ansprüche bei einer Verletzung des Urheberrechts geltend gemacht werden können.
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