Seit 1995 ist Rechtsanwältin Susanne Gruber erfolgreich selbstständig tätig und verfügt über umfassende Erfahrung auf den Gebieten Arbeitsrecht & Urheberrecht. Sie ist bundesweit bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen, was ihre Qualifikation und Fachkompetenz unterstreicht.
Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen, Befristungen und Reduzierung der Arbeitszeit nach dem TzBfG oder dem Brückenteilzeitgesetz.
Wir beraten bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen im Hinblick auf Abfindungen und Konditionen und unterstützen bei den Verhandlungen.
Wir beraten bei Erhalt einer Abmahnung.
Wir bieten Arbeitgebern den Service einer externen Personalabteilung, mit einer maßgeschneiderten Betreuung sämtlicher personalrechtlicher Fragestellungen im Arbeitsrecht .
Wir beraten bei Mutterschutz, Elternzeit und Weiterbeschäftigung während der Elternzeit.
Wir beraten und unterstützen Betriebsräte bei sämtlichen Belangen des BetrVG, sei es die Wahrnehmung und Durchsetzung von sozialen Mitbestimmungsrechten, die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen oder die personelle Mitbestimmung.
Insbesondere beraten und vertreten wir bei Erhalt einer Kündigung, betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt und vertreten Sie im Kündigungsschutzverfahren.
Wir unterstützen und beraten bei Betriebsübergang,
bei Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan.
Wir prüfen Ihr Arbeitszeugnis.
Seit 2005 engagiert sich Frau Gruber als Dozentin und vermittelt ihr Wissen in Betriebsratsschulungen zu sämtlichen Facetten des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts. Ihr Fachwissen erstreckt sich dabei nicht nur auf das Arbeitsrecht im Allgemeinen, sondern auch auf spezifische Themen wie Urheberrecht. Diese doppelte Qualifikation macht sie zu einer ausgezeichneten Ansprechpartnerin für rechtliche Belange in der Arbeitswelt.
Wir verstehen, dass rechtliche Angelegenheiten, insbesondere im Familienrecht, sensible Themen sind. Daher nehmen wir uns die Zeit, Ihr Anliegen eingehend zu besprechen.
Vertrauen Sie auf die Erfahrung, Fachkenntnisse und persönliche Betreuung von Rechtsanwältin Susanne Gruber. Wir stehen Ihnen zur Seite und setzen uns für Ihre rechtlichen Interessen ein.
Datenschutzerklärung
Copyright 2024
by Susanne Gruber
Wie können Sie Ihr Design, Ihr Werk, Ihr geistiges Eigentum am besten schützen? Benötigen Sie ein eingetragenes Geschmacksmuster, eine Marke oder genügt der urheberrechtliche Schutz nach dem UrhG?
Wir beraten Sie gerne.
Vertragsgestaltungen für Designer
Sie sind als freiberuflicher Designer, Produktdesigner oder Grafik-Designer tätig und benötigen Verträge für Ihre Kunden. Wir erstellen Ihnen maßgeschneiderte und rechtssichere Verträge.
Sie bekommen von Ihrem Auftraggeber / Kunden einen Vertrag vorgelegt. Wir prüfen Ihre Verträge um sicherzustellen, dass Ihnen kein Nachteil entsteht.
Sie haben einen Vertrag geschlossen, der im Hinblick auf das Honorar und die eingeräumten Nutzungsrechte für Sie von Nachteil ist. Wir kümmern uns um eine Vertragsanpassung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir erstellen nach Ihren Wünschen rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Geschäftsauftritt.
Webseiten-Prüfung
Wir übernehmen die rechtssichere Gestaltung Ihrer Webseite im Hinblick auf Urheberrechte, AGBs, Widerrufsbelehrungen, Impressum ect.
Verfolgung von widerrechtlicher Nutzung Ihres geistigen Eigentums
Jemand hat Ihr geistiges Eigentum , Ihr Design, Ihre Gestaltung genutzt, ohne die entsprechenden Nutzungsrechte von Ihnen erworben zu haben? Wir setzen Ihre Ansprüche durch.
Das Seminar richtet sich an Kulturschaffende, die, sei es als Arbeitnehmer, sei es als „freischaffender Künstler“ urheberrechtlich geschützte Werke schaffen und Rechte an diesen Werken vertraglich übertragen.
Die Erfahrung zeigt, dass Kulturschaffende Verträge vorgelegt bekommen, die eine
umfassende Rechteübertragung beinhalten, der nicht immer ein entsprechendes finanzielles Äquivalent gegenüber steht.
Angesprochen werden sowohl Rechtsübertragungen im Rahmen des Arbeitsvertrages, als auch nachvertragliche Wirkungen und Umfang der Rechtsübertragung sowie die Einräumung von Nutzungsrechten bei freier individualvertraglicher Vereinbarung, der gesetzlich geregelte
Anspruch auf angemessene Vergütung und deren Berechnung sowie das Recht der Verwertungsgesellschaften.
Früher wurde als Allmende die Gemeindewiese bezeichnet, auf der jeder sein Vieh weiden und seine Wäsche trocknen konnte.
Dieser Inbegriff des „Allgemeinguts“ wird gerne auf das Internet übertragen. Jeder hat Zugang und das Meiste ist frei zugänglich.
Dieses Seminar richtet sich an Journalisten und Fotojournalisten, die mit dem Medium Internet arbeiten und ihre Beiträge ins Netz stellen.
Das Seminar behandelt sowohl die Urheberrechte bei Twitter, Facebook, Blogs und ähnlichen Portalen. Welche Rechte werden durch Anerkennung der AGB´s übertragen? Was gilt beim Einstellen von Fotos?
Wie kann ich mich schützen? Was ist bei der Verlinkung von Beiträgen zu beachten? Für unterschiedliche Arten der Verlinkung gelten auch unterschiedliche Rechte. Was ist bei der Nutzung von Stockarchiven zu beachten und wie kollidieren die üblichen Nutzungsbedingungen der Stockarchive mit den AGB´s von Facebook. Welche Möglichkeiten bestehen, gegen den „Klau“ im Netz vorzugehen und mit welchen Repressalien muss ich rechnen, wenn ich selbst fremde Beiträge aus dem Netz einbaue oder verlinke?
All dies und einiges Mehr soll bei dem Seminar erörtert werden!
Das Seminar richtet sich an Pressefotografen und künstlerische Fotografen.
Sofern Sie Bilder, sei es in den Medien, sei es in Kunstausstellungen, Büchern, Katalogen oder Kalendern veröffentlichen, stellt sich immer die Frage, ob Rechte von Dritten betroffen sind, die gegebenenfalls ihre Einwilligung in die Veröffentlichung erteilen müssen.
Das Seminar erläutert die Panoramafreiheit bzgl. Fotografien von Bauwerken und Kunstwerken an öffentlichen Plätzen, sowohl in Deutschland, als auch in Europa und den USA.
Umfassend erläutert wird ferner das Recht am eigenen Bild und seine Einschränkungen beim Fotografieren von Personen, sowie die sog. „Caroline-Entscheidungen“ des BGH, des BverfG und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und ihre Folgen für Paparazzi-Fotos von Prominenten.
Schlussendlich werden die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Ansprüche von und natürlich auch gegen Fotografen bei Verletzung des Urheberrechts erläutert.
„Alles nur geklaut“ – dieses Urteil kann jeden Werkschaffenden ernste juristische Probleme bereiten, sobald er Werke oder Werkbestandteile in Umlauf bringt, die zu Recht ein Anderer als sein geistiges Eigentum einklagt. Alleine schon das Recht am eigenen Bild (z.B. Foto, aber auch Bild) kann den Journalisten oder Fotokünstler oder bildenden Künstler (Maler, Zeichner, Karikaturist etc.) in die Bredouille bringen und ihm Schadensersatzansprüche aufbürden, ihn auf Wunsch zur Herausgabe des Bildes zwingen oder die weitere Verbreitung untersagen.
Was ist möglich, was nicht? Wie kann man sich vor Ideenklau schützen, welche juristischen Maßnahmen können ergriffen werden? Welche Grundsätze sollte man beachten, um nicht selbst des geistigen Diebstahls bezichtigt zu werden? Ab wann kann man überhaupt in einem Werk den Ideenklau identifizieren, d.h. wie offensichtlich muss er sich präsentieren? Lässt sich ein künstlerisches Konzept, eine künstlerische Innovation urheberrechtlich schützen?
Fragen über Fragen, die in dem sehr informativen Seminar „Urheberrecht“ fachlich kompetent geklärt werden.
Das Seminar richtet sich an Journalisten, Bild-Journalisten, Fotografen sowie freischaffende Künstler und Musiker.
Das 3 Stunden umfassende Seminar beschäftigt sich zunächst mit der Entstehung des Urheberrechts, sodann mit den hiermit zusammenhängenden Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechten, sowohl individueller als auch kollektiver Natur, d.h. der Verwertung über Verwertungsgesellschaften.
Es werden die Schranken des Urheberrechts aufgezeigt und erläutert, welche Ansprüche bei einer Verletzung des Urheberrechts geltend gemacht werden können.
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Die Geschäftsleitung wird bei allen Entscheidungen und „Restriktionen“ als Begründung stets die wirtschaftliche Lage des Unternehmens heranziehen. Um die Argumente der Geschäftsleitung nachvollziehen, aber gegebenenfalls auch entkräften zu können, sind elementare betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse wichtig. Dieses Seminar vermittelt den Teilnehmern Grundlagen und Begrifflichkeiten, die zu einem besseren Verständnis der Argumentation der Geschäftsleitung und der unternehmerischen Entscheidungen führen sollen.
Inhalt
Aufgrund der wirtschaftlichen Situation, nicht zuletzt jedoch um das arbeitsrechtliche Instrumentarium weitgehend auszuhebeln, gehen immer mehr Betriebe dazu über, vorwiegend befristete Arbeitsverträge abzuschließen.
Dies wirft eine Vielzahl neuer Probleme auf, mit denen Sie als Betriebsratsmitglieder zunehmend konfrontiert werden. In dem Seminar werden die Möglichkeiten und rechtlichen Voraus-setzungen für befristete Arbeitsverträge erläutert sowie die Beendigung des befristeten Arbeitsvertrages. Es werden sowohl die Folgen unwirksamer Befristung als auch die rechtlichen Möglichkeiten, hier gegen vorzugehen, erläutert.
In einem umfangreichen Praxisteil sollen die Teilnehmer sich mit Fällen zum Teilzeitbefristungsgesetz intensiv auseinandersetzen.
Schwerpunkte können in Absprache mit dem Veranstalter individuell gesetzt werden.
Um eine effektive Wahrnehmung der Mitarbeiterinteressen zu gewährleisten müssen Sie Ihr Gremium gut organisieren. Dieses Seminar gibt wertvolle Anregung zu einer effizienten Aufgabenaufteilung im Gremium. Wie organisiere ich die Sprechstunden, die Sitzungen, die Betriebsversammlungen ggf. Abteilungsversammlungen, wie werden Monatsgespräche vorbereitet, Ausschüsse gebildet, Aufgaben aufgeteilt und vieles mehr.
Das Seminar enthält einen umfassenden Praxisteil in dem die Teilnehmer anhand von gängigen Problemstellungen die Organisation und Bearbeitung erlernen.a
Inhalt
Nicht nur im Arbeitsrecht ist „Mobbing“ zum geflügelten Wort geworden. Aber was steckt eigentlich dahinter? Wann kann im rechtlichen Sinn tatsächlich von Mobbing gesprochen werden und wie ist mit dem Thema umzugehen. Welche Möglichkeiten haben Sie als Betriebsrat hier einzuwirken um die Probleme der Mitarbeiter/innen zu bewältigen und ein angenehme Atmosphäre am Arbeitsplatz wiederherzustellen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat ein Mobbing-Opfer um sich zu wehren und welche Handlungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat.
Inhalt
Bei sämtlichen mitbestimmungspflichtigen Tatbeständen ist eine Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber erforderlich. Diese wird regelmäßig in Form einer Betriebsvereinbarung stattfinden.
In diesem Seminar lernen Sie sowohl die gesetzlichen Voraussetzungen und Formalia einer Betriebsvereinbarung kennen sowie Verhandlungstechnik und Formulierungsratschläge.
In einem Praxisteil werden wir gemeinsam eine Betriebsvereinbarung nach einem von Ihnen gewünschten Thema ausarbeiten.
Inhalt
Viele Betriebe versuchen im Wege von Betriebsänderungen, etwa durch Outsourcing aber auch durch Vergabe von Arbeiten an andere Unternehmen oder Verlegung des Betriebsstandortes die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu erhalten oder zu verbessern. In diesem Unternehmen lernen Sie die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats in einer solchen Situation kennen. Welchen Informations- und Mitbestimmungs-rechte bestehen und wie können Sie diese Rechte durchsetzen. In einem interaktiven Seminarteil lernen Sie durch Bearbeitung von Fällen und Problemstellungen mit den Themen umzugehen und vertretbare Lösungen für die Belegschaft zu verhandeln.
Inhalt
Das Seminar richtet sich sowohl an Betriebsräte als auch an Mitglieder des Wirtschaftsausschusses.
Sie lernen die wesentlichen Bestandteile von Jahresabschluss und Bilanz kennen und zu interpretieren. Die Bewertungs-spielräume der Geschäftsleitung werden ebenso erörtert, wie die Möglichkeiten eine Bilanz zu beeinflussen. Die unterschiedlichen Möglichkeiten durch Bildung von Rückstellungen und Rücklagen die Ergebnisse zu verändern, sowie die jeweiligen Relevanzen für Betriebsrat und Belegschaft werden besprochen und die Kenntnisse in einem praktischen Seminarteil umgesetzt.
Inhalt
Inhalt
Inhalt
Veränderungen im Betrieb und die dies bezüglichen Rechte des Betriebsrats
Betriebsänderungen in Form von Änderungen der Gesellschaftsform, des Standortes aber auch Stilllegung von Betrieben und Betriebsteilen und die Rechte und Möglichkeiten des Betriebsrates, diese Entscheidungen zu beeinflussen und mitzubestimmen.
Verhaltensstrategien des Betriebsrats, der Abschluss von Betriebsvereinbarungen im Rahmen des Sozialplans sowie Handlungsmöglichkeiten werden intensiv besprochen und interaktiv im Rahmen von Fallbeispielen eingesetzt.
Inhalt
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Inhalt
Inhalt
Am Anfang steht die Wahl! Sie haben sich entschlossen einen Betriebsrat zu wählen.
Wie es funktioniert lernen Sie hier. Gemeinsam bereiten wir die Betriebsratswahl in Ihrem Unternehmen vor.
Die Wahlunterlagen werden gemeinsam erarbeitet, bzw. durch uns zur Verfügung gestellt.
Das Seminar richtet sich sowohl an bestehende Betriebsräte, die eine Neuwahl vorbereiten müssen, als auch an Wahlvorstände in Unternehmen in denen erstmals gewählt werden soll.
Diese Schulung erfüllt die Voraussetzungen des § 37 Abs. 6 BetrVG . Die Schulungskosten sind vom Arbeitgeber zu tragen.