Entdecken Sie unser breites Spektrum an praxisorientierten Seminaren zum Arbeitsrecht. Von Betriebsratswahlen über Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsvertragsmanagement bis hin zu aktuellen Rechtsprechungen – unsere intensiven Schulungen vermitteln Ihnen fundierte Kenntnisse und praxisnahe Fähigkeiten. Egal, ob Sie sich auf individuelle Themen vertiefen oder Ihr gesamtes Betriebsratsgremium schulen möchten, wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, um die Anforderungen Ihrer Unternehmensrealität zu adressieren.
Kein passendes Seminar gefunden? Wir bieten individuelle Lösungen! Ob Anpassung bestehender Seminare, Kombination von Themen oder maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen – wir sind flexibel und auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot zu Kosten und weiteren Informationen.
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by Susanne Gruber
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Die Geschäftsleitung wird bei allen Entscheidungen und „Restriktionen“ als Begründung stets die wirtschaftliche Lage des Unternehmens heranziehen. Um die Argumente der Geschäftsleitung nachvollziehen, aber gegebenenfalls auch entkräften zu können, sind elementare betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse wichtig. Dieses Seminar vermittelt den Teilnehmern Grundlagen und Begrifflichkeiten, die zu einem besseren Verständnis der Argumentation der Geschäftsleitung und der unternehmerischen Entscheidungen führen sollen.
Inhalt
Aufgrund der wirtschaftlichen Situation, nicht zuletzt jedoch um das arbeitsrechtliche Instrumentarium weitgehend auszuhebeln, gehen immer mehr Betriebe dazu über, vorwiegend befristete Arbeitsverträge abzuschließen.
Dies wirft eine Vielzahl neuer Probleme auf, mit denen Sie als Betriebsratsmitglieder zunehmend konfrontiert werden. In dem Seminar werden die Möglichkeiten und rechtlichen Voraus-setzungen für befristete Arbeitsverträge erläutert sowie die Beendigung des befristeten Arbeitsvertrages. Es werden sowohl die Folgen unwirksamer Befristung als auch die rechtlichen Möglichkeiten, hier gegen vorzugehen, erläutert.
In einem umfangreichen Praxisteil sollen die Teilnehmer sich mit Fällen zum Teilzeitbefristungsgesetz intensiv auseinandersetzen.
Schwerpunkte können in Absprache mit dem Veranstalter individuell gesetzt werden.
Um eine effektive Wahrnehmung der Mitarbeiterinteressen zu gewährleisten müssen Sie Ihr Gremium gut organisieren. Dieses Seminar gibt wertvolle Anregung zu einer effizienten Aufgabenaufteilung im Gremium. Wie organisiere ich die Sprechstunden, die Sitzungen, die Betriebsversammlungen ggf. Abteilungsversammlungen, wie werden Monatsgespräche vorbereitet, Ausschüsse gebildet, Aufgaben aufgeteilt und vieles mehr.
Das Seminar enthält einen umfassenden Praxisteil in dem die Teilnehmer anhand von gängigen Problemstellungen die Organisation und Bearbeitung erlernen.a
Inhalt
Nicht nur im Arbeitsrecht ist „Mobbing“ zum geflügelten Wort geworden. Aber was steckt eigentlich dahinter? Wann kann im rechtlichen Sinn tatsächlich von Mobbing gesprochen werden und wie ist mit dem Thema umzugehen. Welche Möglichkeiten haben Sie als Betriebsrat hier einzuwirken um die Probleme der Mitarbeiter/innen zu bewältigen und ein angenehme Atmosphäre am Arbeitsplatz wiederherzustellen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat ein Mobbing-Opfer um sich zu wehren und welche Handlungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat.
Inhalt
Bei sämtlichen mitbestimmungspflichtigen Tatbeständen ist eine Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber erforderlich. Diese wird regelmäßig in Form einer Betriebsvereinbarung stattfinden.
In diesem Seminar lernen Sie sowohl die gesetzlichen Voraussetzungen und Formalia einer Betriebsvereinbarung kennen sowie Verhandlungstechnik und Formulierungsratschläge.
In einem Praxisteil werden wir gemeinsam eine Betriebsvereinbarung nach einem von Ihnen gewünschten Thema ausarbeiten.
Inhalt
Viele Betriebe versuchen im Wege von Betriebsänderungen, etwa durch Outsourcing aber auch durch Vergabe von Arbeiten an andere Unternehmen oder Verlegung des Betriebsstandortes die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu erhalten oder zu verbessern. In diesem Unternehmen lernen Sie die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats in einer solchen Situation kennen. Welchen Informations- und Mitbestimmungs-rechte bestehen und wie können Sie diese Rechte durchsetzen. In einem interaktiven Seminarteil lernen Sie durch Bearbeitung von Fällen und Problemstellungen mit den Themen umzugehen und vertretbare Lösungen für die Belegschaft zu verhandeln.
Inhalt
Das Seminar richtet sich sowohl an Betriebsräte als auch an Mitglieder des Wirtschaftsausschusses.
Sie lernen die wesentlichen Bestandteile von Jahresabschluss und Bilanz kennen und zu interpretieren. Die Bewertungs-spielräume der Geschäftsleitung werden ebenso erörtert, wie die Möglichkeiten eine Bilanz zu beeinflussen. Die unterschiedlichen Möglichkeiten durch Bildung von Rückstellungen und Rücklagen die Ergebnisse zu verändern, sowie die jeweiligen Relevanzen für Betriebsrat und Belegschaft werden besprochen und die Kenntnisse in einem praktischen Seminarteil umgesetzt.
Inhalt
Inhalt
Inhalt
Veränderungen im Betrieb und die dies bezüglichen Rechte des Betriebsrats
Betriebsänderungen in Form von Änderungen der Gesellschaftsform, des Standortes aber auch Stilllegung von Betrieben und Betriebsteilen und die Rechte und Möglichkeiten des Betriebsrates, diese Entscheidungen zu beeinflussen und mitzubestimmen.
Verhaltensstrategien des Betriebsrats, der Abschluss von Betriebsvereinbarungen im Rahmen des Sozialplans sowie Handlungsmöglichkeiten werden intensiv besprochen und interaktiv im Rahmen von Fallbeispielen eingesetzt.
Inhalt
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Am Anfang steht die Wahl! Sie haben sich entschlossen einen Betriebsrat zu wählen.
Wie es funktioniert lernen Sie hier. Gemeinsam bereiten wir die Betriebsratswahl in Ihrem Unternehmen vor.
Die Wahlunterlagen werden gemeinsam erarbeitet, bzw. durch uns zur Verfügung gestellt.
Das Seminar richtet sich sowohl an bestehende Betriebsräte, die eine Neuwahl vorbereiten müssen, als auch an Wahlvorstände in Unternehmen in denen erstmals gewählt werden soll.
Diese Schulung erfüllt die Voraussetzungen des § 37 Abs. 6 BetrVG . Die Schulungskosten sind vom Arbeitgeber zu tragen.