Entdecken Sie in unseren praxisorientierten Seminaren die Welt des Urheberrechts. Ob Journalist, Fotograf oder Künstler – lernen Sie, wie Sie Ihr geistiges Eigentum schützen, Fotos rechtlich sicher veröffentlichen und im digitalen Zeitalter agieren. Unsere Seminare helfen Kreativschaffenden, ihre Werke zu schützen, zu nutzen und angemessen zu vergüten. Stärken Sie Ihr Verständnis für urheberrechtliche Aspekte in Ihrer Branche.
Kein passendes Seminar gefunden? Wir bieten individuelle Lösungen! Ob Anpassung bestehender Seminare, Kombination von Themen oder maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen – wir sind flexibel und auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot zu Kosten und weiteren Informationen.
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Copyright 2024
by Susanne Gruber
Das Seminar richtet sich an Kulturschaffende, die, sei es als Arbeitnehmer, sei es als „freischaffender Künstler“ urheberrechtlich geschützte Werke schaffen und Rechte an diesen Werken vertraglich übertragen.
Die Erfahrung zeigt, dass Kulturschaffende Verträge vorgelegt bekommen, die eine
umfassende Rechteübertragung beinhalten, der nicht immer ein entsprechendes finanzielles Äquivalent gegenüber steht.
Angesprochen werden sowohl Rechtsübertragungen im Rahmen des Arbeitsvertrages, als auch nachvertragliche Wirkungen und Umfang der Rechtsübertragung sowie die Einräumung von Nutzungsrechten bei freier individualvertraglicher Vereinbarung, der gesetzlich geregelte
Anspruch auf angemessene Vergütung und deren Berechnung sowie das Recht der Verwertungsgesellschaften.
Früher wurde als Allmende die Gemeindewiese bezeichnet, auf der jeder sein Vieh weiden und seine Wäsche trocknen konnte.
Dieser Inbegriff des „Allgemeinguts“ wird gerne auf das Internet übertragen. Jeder hat Zugang und das Meiste ist frei zugänglich.
Dieses Seminar richtet sich an Journalisten und Fotojournalisten, die mit dem Medium Internet arbeiten und ihre Beiträge ins Netz stellen.
Das Seminar behandelt sowohl die Urheberrechte bei Twitter, Facebook, Blogs und ähnlichen Portalen. Welche Rechte werden durch Anerkennung der AGB´s übertragen? Was gilt beim Einstellen von Fotos?
Wie kann ich mich schützen? Was ist bei der Verlinkung von Beiträgen zu beachten? Für unterschiedliche Arten der Verlinkung gelten auch unterschiedliche Rechte. Was ist bei der Nutzung von Stockarchiven zu beachten und wie kollidieren die üblichen Nutzungsbedingungen der Stockarchive mit den AGB´s von Facebook. Welche Möglichkeiten bestehen, gegen den „Klau“ im Netz vorzugehen und mit welchen Repressalien muss ich rechnen, wenn ich selbst fremde Beiträge aus dem Netz einbaue oder verlinke?
All dies und einiges Mehr soll bei dem Seminar erörtert werden!
Das Seminar richtet sich an Pressefotografen und künstlerische Fotografen.
Sofern Sie Bilder, sei es in den Medien, sei es in Kunstausstellungen, Büchern, Katalogen oder Kalendern veröffentlichen, stellt sich immer die Frage, ob Rechte von Dritten betroffen sind, die gegebenenfalls ihre Einwilligung in die Veröffentlichung erteilen müssen.
Das Seminar erläutert die Panoramafreiheit bzgl. Fotografien von Bauwerken und Kunstwerken an öffentlichen Plätzen, sowohl in Deutschland, als auch in Europa und den USA.
Umfassend erläutert wird ferner das Recht am eigenen Bild und seine Einschränkungen beim Fotografieren von Personen, sowie die sog. „Caroline-Entscheidungen“ des BGH, des BverfG und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und ihre Folgen für Paparazzi-Fotos von Prominenten.
Schlussendlich werden die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Ansprüche von und natürlich auch gegen Fotografen bei Verletzung des Urheberrechts erläutert.
„Alles nur geklaut“ – dieses Urteil kann jeden Werkschaffenden ernste juristische Probleme bereiten, sobald er Werke oder Werkbestandteile in Umlauf bringt, die zu Recht ein Anderer als sein geistiges Eigentum einklagt. Alleine schon das Recht am eigenen Bild (z.B. Foto, aber auch Bild) kann den Journalisten oder Fotokünstler oder bildenden Künstler (Maler, Zeichner, Karikaturist etc.) in die Bredouille bringen und ihm Schadensersatzansprüche aufbürden, ihn auf Wunsch zur Herausgabe des Bildes zwingen oder die weitere Verbreitung untersagen.
Was ist möglich, was nicht? Wie kann man sich vor Ideenklau schützen, welche juristischen Maßnahmen können ergriffen werden? Welche Grundsätze sollte man beachten, um nicht selbst des geistigen Diebstahls bezichtigt zu werden? Ab wann kann man überhaupt in einem Werk den Ideenklau identifizieren, d.h. wie offensichtlich muss er sich präsentieren? Lässt sich ein künstlerisches Konzept, eine künstlerische Innovation urheberrechtlich schützen?
Fragen über Fragen, die in dem sehr informativen Seminar „Urheberrecht“ fachlich kompetent geklärt werden.
Das Seminar richtet sich an Journalisten, Bild-Journalisten, Fotografen sowie freischaffende Künstler und Musiker.
Das 3 Stunden umfassende Seminar beschäftigt sich zunächst mit der Entstehung des Urheberrechts, sodann mit den hiermit zusammenhängenden Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechten, sowohl individueller als auch kollektiver Natur, d.h. der Verwertung über Verwertungsgesellschaften.
Es werden die Schranken des Urheberrechts aufgezeigt und erläutert, welche Ansprüche bei einer Verletzung des Urheberrechts geltend gemacht werden können.
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